Zu den jährlichen Pflichten eines Atemschutzgeräteträgers, also denen die im Volksmund „ins Feuer“ gehen, gehören drei Dinge:
- Eine Atemschutzunterweisung
- Mindestens eine Übung oder ein Einsatz unter Atemschutz
- Ein erfolgreicher Durchgang durch die Atemschutzstrecke in Harrislee
Die Atemschutzstrecke in Harrislee an der Landesfeuerwehrschule besteht aus einem Geräteraum mit einer Endlosleiter, einem Laufband, einem Fahrradergometer und zwei Handergometern. Danach kommt der „Käfig“: Aus Stahlgitter wurde eine Kriechstrecke mit allerlei Hindernissen gebaut durch die man hoch und runter kriechen muss. Daneben gibt es einen Vorraum und einen Überwachungsraum.
Jeder Atemschutzgeräteträger muss zweimal ein Gerät und eine Runde durch den „Käfig“ absolvieren und dabei mit einer Flasche Luft auskommen. Ansonsten gilt der Durchgang als nicht bestanden. Vorher und nachher werden Vitalwerte vom DRK gemessen.
Gestern hat einer unserer Kameraden das ganze mal mit seiner Helmkamera gefilmt. Vielleicht vermittelt es einen Eindruck davon. Gerade an Angehörige, Nicht-Atemschutzgeräteträger und interessierte Bürger.