Eine Freiwillige Feuerwehr ist ähnlich wie ein Verein organisiert. Wir haben eine Satzung, vorgegeben nach dem Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein, wir haben einen Vorstand, Schriftführer*in, Kassenführer*in und so weiter. Unsere Satzung wurde leicht an unsere örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Unsere Organe und Funktionen sind:
Wehrführung Ortsfeuerwehr
- Wehrführer
- Stellvertetender Wehrführer
Vorstand Ortsfeuerwehr
Unser Vorstand besteht zurzeit aus folgenden Personen:
- Wehrführer
- Stellvertretender Wehrführer
- Schriftführer
- Kassenführerin
- Zugführer
- Gruppenführer 1. Gruppe
- Gruppenführer 2. Gruppe
- Gruppenführer 3. Gruppe
- Gruppenführerin 4. Gruppe
- Gerätewart
- Jugendfeuerwehrwartin
Jugendabteilung
- Jugendfeuerwehrwartin
- Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
- 3 Betreuer*innen
Funktionen und Aufgaben
- Atemschutzgerätewartin
Weiterführende Links
- Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein §8a „Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr“
- Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein §10 „Organe der Freiwilligen Feuerwehr“
Zuletzt geändert vor 3 Jahren