Feuerwehrleute wissen:
Nicht das Feuer, sondern der Rauch tötet. Und zwar schnell!
Unbekannt
Bei jedem Feuer entstehen giftiger Rauch und unsichtbare Gase. Schon zwei bis drei Atemzüge können zur Bewusstlosigkeit führen. Das
Sind Rauchmelder Pflicht?
- Ja. Seit 2005 ist für Neu- und Umbauten der Einbau von Rauchmeldern Pflicht!
- Für Bestandsbauten müssen seit 01.01.2011 Rauchmelder eingebaut sein (§ 49 Abs. 4 Landesbauordnung SH)
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
- In allen Schafzimmern
- In allen Kinderzimmern
- In allen Fluren einer Wohnung oder im Einfamilienhaus über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren
- In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden
- In Wohnzimmern, Arbeitszimmern, Keller und Abstellräumen sind Rauchmelder keine Pflicht. Sie sind aber zu empfehlen!
- In Küchen und im Bad sind Rauchmelder nicht zu empfehlen da durch Kochdämpfe oder Wasserdampf häufig Fehlalarme ausgelöst werden. Falls sie doch eingebaut werden sollten sie möglichst weit weg von Herd oder Spüle angebracht werden
Wer muss Rauchmelder installieren?
- Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
Wer muss die Rauchmelder warten?
- In Mietwohnungen ist es der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst
- ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
Weiterführende Links
- https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-schleswig-holstein/
- Landesbauordnung Schleswig-Holstein
Zuletzt geändert vor 3 Jahren